podcast, meeting, virtual-7779510.jpg

Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetzt (TSVG) ist der elektronische Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) seit dem 01.10.2023 für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. Der „gelbe Schein“ wird durch die digitale Übertragung ersetzt. Die Übermittlung erfolgt an die Krankenkasse.

Die Übertragung der eAU durch die Krankenkasse an den Arbeitgeber ist seit dem 01.01.2023 verbindlich. Dabei fragt der Arbeitgeber die AU-Daten digital bei der Krankenkasse an.

Der kranke Patient/in erhält lediglich eine Ausfertigung für die eigenen Unterlagen.